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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11   

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https://dejure.org/2013,10865
OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11 (https://dejure.org/2013,10865)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2013 - 2 L 114/11 (https://dejure.org/2013,10865)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 2 L 114/11 (https://dejure.org/2013,10865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorgang des Ableitens von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer und das Wiedereinleiten in dasselbe Gewässer zum Betreiben eines Wildwasserparks als unterschiedliche Arten der Gewässerbenutzung; Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Durchführung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorgang des Ableitens von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer und das Wiedereinleiten in dasselbe Gewässer zum Betreiben eines Wildwasserparks als unterschiedliche Arten der Gewässerbenutzung; Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Durchführung eines ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Die insoweit angestellten Erwägungen betreffen den für die Frage der Planrechtfertigung geltenden Grundsatz, dass die Erforderlichkeit der Maßnahme nur gegeben ist, wenn sie, gemessen an den Zielen des zugrundeliegenden Fachplanungsgesetzes, vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166 [168], RdNr. 16 in Juris).

    Soweit die Planungsentscheidung sich auf ein Vorhaben bezieht, für das privater Grundbesitz notfalls im Enteignungswege in Anspruch genommen werden soll, muss zugleich ihre Übereinstimmung mit den Zielen eines Gesetzes festgestellt werden, das die Enteignung vorsieht und damit die nach diesem Gesetz zulässigen Vorhaben generell den eine Enteignung legitimierenden Gemeinwohlaufgaben zuordnet (BVerwG, Urt. v. 22.03.1985, a.a.O.).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Kombiniert eine Vorschrift - wie hier - einen eigentlich unbestimmten Rechtsbegriff mit einer Ermessensermächtigung, stellt sich regelmäßig die Frage, ob es sich um eine reine Ermessenentscheidung handelt, die nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden kann, ob ein Mischtatbestand anzunehmen ist, der einen der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff enthält und nur noch die Ausübung des sogenannten Folgeermessen erlaubt, oder ob eine einheitliche gebundene Entscheidung getroffen wird (vgl. Beschl. des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) vom 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 [362 ff.], RdNrn.

    Es kann nur nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift entschieden werden, ob sie in den Bereich der Ermessensbetätigung oder der Rechtsanwendung führt (GmS-OBG, Beschl. v. 19.10.1971, a.a.O., S. 364, RdNr. 24 in Juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    21 ff. in Juris; NdsOVG, Urt. v. 26.01.2012 - 11 LB 226/11 - NdsVBl 2012, 139, RdNr. 25 in Juris, zu § 2 Abs. 2 NVwKostG).

    Eine solches Absehen setzt schon nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass "daran", also an der (teilweisen) Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 NVwKostG: NdsOVG, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 -, Juris, RdNr. 27; Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., RdNr. 25 in Juris).

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Das kann im Allgemeinen nur dann angenommen werden, wenn die Amtshandlung selbst im öffentlichen Interesse liegt, etwa wenn die Verwaltung mit der Amtshandlung vorrangig ein eigenes - von ihr zu wahrendes - öffentliches Interesse befriedigt (vgl. HessVGH, Urt. v. 04.04.1990 - 5 UE 2284/87 -, NVwZ-RR 1991, 208 [211] RdNr. 38 in Juris).

    Dagegen genügt es nicht, wenn an der konkreten Durchführung der Maßnahme, für die die Amtshandlung benötigt wird, ein öffentliches Interesse besteht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.04.2003, a.a.O.) oder dem Gemeinwohl dienlich ist (HessVGH, Urt. v. 04.04.1990, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02

    Erlass; Gebührenerlass

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Eine solches Absehen setzt schon nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass "daran", also an der (teilweisen) Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 NVwKostG: NdsOVG, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 -, Juris, RdNr. 27; Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., RdNr. 25 in Juris).

    Dagegen genügt es nicht, wenn an der konkreten Durchführung der Maßnahme, für die die Amtshandlung benötigt wird, ein öffentliches Interesse besteht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.04.2003, a.a.O.) oder dem Gemeinwohl dienlich ist (HessVGH, Urt. v. 04.04.1990, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 2 L 9/10

    Bauantrag durch Behörde; Befreiung von der Baugenehmigungsgebühr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Das öffentliche Interesse an einer Gebührenbefreiung im Sinne des § 2 Abs. 2 VwKostG LSA ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 23.09.2010 - 2 L 9/10 -, Juris, RdNr. 7) nur zu bejahen, wenn dieses Interesse höher zu bewerten ist als das Interesse daran, dass für bestimmte Verwaltungshandlungen eine Gegenleistung in Form einer Gebühr zu erbringen ist.

    So hat der Senat (Beschl. v. 23.09.2010, a.a.O. [Baugenehmigung zur Sanierung einer Turnhalle]) ein überwiegendes Interesse an der sachlichen Gebührenbefreiung verneint, wenn der mit dem Baugenehmigungserfordernis der Bauordnung verfolgte Sicherungszweck allen Fällen einer Prüfung der Genehmigung zugrunde liegt.

  • BVerwG, 21.08.1986 - 4 B 110.86

    Geltung auch für das Zurückführen des Triebwassers bei einem Ausleitungskraftwerk

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Umfasst werden auch Stoffe, die zuvor dem Wasser entnommen wurden (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1986 - 4 B 110.86 -, NVwZ 1988, 150, RdNr. 3 in Juris; Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, RdNr. 44, m.w.N.).

    Auch wenn man den Gesamtvorgang der Wassernutzung für einen Wildwasserpark als ein "Umleiten" beschreiben kann und das Ableiten und Wiedereinleiten einen einheitlichen Vorgang bilden, der erst als Ganzes eine sinnvolle Wassernutzung ergibt und sich in der Lebenswirklichkeit nicht in seine Einzelbestandteile zerlegen lässt, kann auch ein einheitlicher Lebenssachverhalt vom Recht durchaus in unterschiedliche Tatbestände aufgespalten und abweichenden Regelungen unterworfen werden (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1986, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94

    Wasserschutzgebietsfestsetzung ist keine gebührenpflichtige Amtshandlung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Anders mag es dann liegen, wenn das Fachrecht verlangt, dass das Wohl der Allgemeinheit eine solche Maßnahme erfordert, wie es etwa bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets der Fall ist (vgl. HessVGH, Urt. v. 14.09.1995 - 5 UE 3330/94 -, NVwZ-RR 1996, 691 [692]).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsakts (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2011 - 3 B 87.10 -, Juris, RdNr. 3, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2007 - 2 LA 13/07

    Rechtschutzmöglichkeit eines Kostenschuldners hinsichtlich seiner sachlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
    Die Auffassung des Beklagten, dass die Befreiungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 2 VwKostG LSA vom Regelungsgehalt des Planfeststellungsbeschluss und damit von seiner Bestandskraft erfasst sei, lässt sich auch nicht darauf stützen, dass die Kostenlastentscheidung die persönliche und sachliche Kostenpflicht dem Grunde nach regele, die Kostenfestsetzungsentscheidung hingegen (nur) den vom Kostenschuldner im Einzelnen zu erhebenden Kostensatz, insbesondere den Gebührensatz, der Höhe nach betraglich festsetze (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 26.03.2007 - 2 LA 13/07 -, NVwZ-RR 2007, 507).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 8 S 687/08

    Genehmigung von mehreren Werbeanlagen erfüllt den Gebührentatbestand nur ein Mal

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10

    Gebührenbefreiung bei von Gemeinden beantragten Amtshandlungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2012 - 2 M 218/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtliche Erlaubnisse

  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Die Gebühr soll zur Deckung des Finanzbedarfs der Körperschaft durch Heranziehung derjenigen beitragen, die die Behörde in Anspruch nehmen; die Abwälzung der Kosten auf den unbeteiligten Steuerzahler soll gerade verhindert werden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.02.2013 - 2 L 114/11 -, juris).
  • VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Maschinen im

    Während die vorliegend streitige Sondernutzung unmittelbar mit der im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit der Klägerin einhergeht, betreffen die von der Beklagten zitierten Entscheidungen (Beschluss vom 23. September 2010 - 2 L 9/10 -, veröffentlicht in juris und Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 L 114/11 -) Kosten für eine Amtshandlung, die im Vorfeld einer im öffentlichen Interesse stehenden Maßnahme erforderlich wurde, nämlich die Erteilung einer Genehmigung; zu dieser Amtshandlung hatte die als Gebührenschuldner in Anspruch genommene Behörde durch Stellung eines Antrags Anlass gegeben.

    Dieser sieht anders als § 2 Abs. 2 VwKostG LSA nicht vor, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehen muss, von der Gebührenerhebung abzusehen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Februar 2013, aaO., S. 18 f. d.UA; VG Dessau, Urteile vom 30. Oktober 1996 - A 1 K 2/96 -, NVwZ-RR 1998, 213 und Urteil vom 31. März 2006 - 1 A 286/05 DE -, Bl. 4 d.UA).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Das öffentliche Interesse an einer Gebührenbefreiung im Sinne des § 2 Abs. 2 VwKostG LSA ist nur zu bejahen, wenn dieses Interesse höher zu bewerten ist als das Interesse daran, dass für bestimmte Verwaltungshandlungen eine Gegenleistung in Form einer Gebühr zu erbringen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.02.2013 - 2 L 114/11 -, juris).
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